Mittwoch, Januar 06, 2010

Securitatedokumente


Originale und Abschriften

In letzter Zeit sind mehrere Artikel erschienen, in denen die Verfasser das Problem der Authentizität von Securitatedokumenten thematisieren. In einigen dieser Beiträge wird auch das Problem des Wahrheitsgehaltes solcher Dokumente angesprochen, ob diese exklusiv den Vorstellungen der politischen Polizei entsprechen oder ob man diese schriftlichen Materialien nicht als Produkte geheimpolizeilicher Manipulationen einschätzen und somit ignorieren sollte.
In diesem Zusammenhang wurde auch die Vermutung geäußert, maschinengeschriebenen Abschriften von Berichten inoffizieller Mitarbeiter dürfe man nicht trauen, denn bei der Anfertigung solcher Kopien habe man die Urfassung des Textes verfälscht, um den Inhalten eine andere, von der Behörde gewünschte Aussagerichtung zu geben.
Die Securitate war wohl eine Organisation, zu deren Metier die Desinformation gehörte. Selbst innerhalb ihrer eigenen Abteilungen musste im Sinne dieses Prinzips gearbeitet werden. Dies geschah aber um gewisse, als streng geheim eingestufte Aktionen zu tarnen und die Konspirativität solcher Tätigkeiten zu garantieren.
Die Securitate war jedoch nicht daran interessiert, Berichte ihrer Mitarbeiter umzuschreiben. Das wäre gleichbedeutend mit einer Verminderung des operativen Werts eines solchen Dokuments und hätte beispielsweise beim Entwerfen neuer Maßnahmepläne die informativen Möglichkeiten eines Mitarbeiters für einen konkreten Einsatz verzerrt dargestellt. Die Securitate musste anhand erhaltener Berichte genau erkennen, ob der Mitarbeiter für einen Einsatz geeignet ist und ob er die erhaltenen Instruktionen sachgemäß ausführt.
Anhand von gefälschten Abschriften, die in den verschiedenen Abteilungen bzw. Akten als maschinenschriftliche Kopien abgelegt wurden, wäre der regelmäßig vorgenommene Loyalitäts- und Eignungstest kaum möglich gewesen.
Dass sich in manche Kopien Tippfehler eingeschlichen haben, ist eher ein Ergebnis der Unaufmerksamkeit einer Daktylographin als eine absichtliche Dokumentenfälschung.
Wie penibel auf die mechanische Verschriftlichung handgeschriebener Originale geachtet wurde, veranschaulicht folgendes Beispiel. Es handelt sich um einen Originalbericht des inoffiziellen Mitarbeiters "Gruia"(*), der am 15. August 1976 verfasst wurde. Das handschriftliche Original befindet sich im OV "Interpretul". Eine maschinenschriftliche Kopie wurde gleichzeitig für die Akte von Gerhard Ortinau angefertigt und befindet sich im OV "Titan".

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[D.U.I. "Interpretul"], ACNSAS, I 210845, vol. 2, Bl. 109-111v


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[D.U.I. "Titan"], ACNSAS, I 233471, vol. 1, Bl. 71-72


(*)  Einzelheiten über die Identität und aktive inoffizielle Tätigkeit von "Gruia" sind in der Halbjahresschrift für südosteuropäische Geschichte, Literatur und Politik, 21. Jg., Heft 2, 2009, S. 98-117, nachzulesen.